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allgemeine geschäftsbedingungen (stand: juni 2019)

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der auftraggeber verpflichtet sich, die geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur kenntnis zu nehmen. die nachfolgenden agb gelten für alle von maika bernegger erteilten angebote und leistungen.

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allgemeines

gegenstand des auftrags ist die tätigkeit des makeup artists zum vertraglich vereinbarten zweck. ein vertragsverhältnis kommt ausschliesslich zwischen dem makeup artist und seinem auftraggeber zu stande. der rechnungsbetrag ist, wenn nicht anders vereinbart, bar vor ort zu zahlen. skonto wird nicht gewährt.

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optionen

optionen sind reservierungen für die tätigkeit des makeup artists zu einem festgelegten termin. die option verfällt sofort, wenn eine festbuchung durch einen dritten möglich ist und der optionierte termin auch nach rückfrage bei dem auftraggeber, mit dem die option vereinbart wurde, nicht zu einer festen buchung führt.

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festbuchung

eine festbuchung stellt eine für den makeup artist und den auftraggeber verbindliche auftragserteilung dar. auch durch das aushändigen eines gutscheines an den auftraggeber durch den makeup artist wird eine festbuchung vereinbart. im falle einer festbuchung steht dem makeup artist das vereinbarte honorar auch dann in voller höhe zu, wenn der auftrag aus gründen, die der makeup artist nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht im vereinbarten umfang durchgeführt wird und dies nicht mindestens 72 stunden vor dem vereinbarten termin schriftlich mitgeteilt wurde.

der makeup artist kann für die angebotenen dienstleistungen, pro Stunde, für halbe tage oder ganze tage gebucht bzw. optioniert werden. es werden daher dienstleistungs-, tages- oder halbtageshonorare vereinbart. im falle der vereinbarung von tages- oder halbtageshonorare werden für arbeitszeiten, die über den gebuchten zeitraum hinausgehen, die zusätzlich anfallende arbeitszeit nach stunden berechnet. der stundensatz beträgt chf 120.00

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fremd- und nebenkosten

bei einer festbuchung hat der auftraggeber anfallende fremd- und nebenkosten (z.b. materialkosten, requisiten, stylingkosten, ggf. reise- und übernachtungskosten sowie spesen bei aufträgen ausserhalb des wohnortes des makeup artists) zu tragen  und, je nach absprache, vorab in voller höhe oder anteilig an den makeup artist zu zahlen. ansonsten ist der makeup artist nicht verpflichtet, seine tätigkeit in dem vereinbarten umfang zu erbringen. wird der ursprünglich erteilte auftrag erweitert, ist der makeup artist berechtigt, zusätzlich von ihm erbrachte leistungen sowie entstandene fremd- und nebenkosten zu verrechnen.

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anreise

ist bei inlandsreisen eine anreise am vortag erforderlich oder dauert eine reise zum und vom produktionsort pro tag mehr als 4 stunden oder liegt der produktionsort ausserhalb der schweiz, so werden reisetage, falls nicht anders abgesprochen, nach zeitlichem aufwand berechnet. grundlage ist das tageshonorar.

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gestalterische auffassung

der auftraggeber bzw. ein von ihm bevollmächtigter ist verpflichtet, während des auftrags anwesen zu sein und seine zustimmung zu der gestalterischen auffassung des makeup artists zu geben. sofern weder der auftraggeber selbst noch ein  bevollmächtigter bei dem auftrag anwesend ist, kann die künstlerische gestaltung des werkes nicht zu einem späteren zeitpunkt vom auftraggeber abgelehnt werden. in einem solchen fall ist jede neue erstellung eines weiteren werkes gesondert zu honorieren. mängelrügen an der leistung des makeup artists muss der auftraggeber unverzüglich während der laufenden produktion und unter genauer bezeichnung der mängel geltend machen. tut er dies nicht, so gilt die leistung als vereinbarungsgemäss erbracht, soweit es erkennbare mängel betrifft.

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honorar

das honorar des makeup artists deckt nur die im zeitpunkt des vertragsschlusses festgelegten leistungen und vereinbarten vertragszwecke ab. bis zur vollständigen bezahlung des honorars sowie etwaig entstandener neben- und fremdkosten beim makeup artist ist jegliche nutzung der vertraglich erbrachten leistungen des makeup artist unzulässig.

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ausfallhonorar

die lösung vom vertrag, gleich ob durch rücktritt oder kündigung, ist bei festbuchungen nur aus wichtigem grund möglich. wird ein bereits begonnener auftrag nicht fertig gestellt, oder annulliert der auftraggeber einen auftrag später als 72 stunden vor dem vereinbarten termin, ohne dass der makeup artist dies zu vertreten hat, steht im das vereinbarte honorar sowie die bis dahin angefallenen neben- und fremdkosten vollständig zu. als begonnen gilt ein auftrag, wenn der makeup artist mit der ausführung seiner vertraglich geschuldeten leistung begonnen hat.

sollte der makeup artist seine tätigkeit aufgrund einer krankheit oder von ihm nicht zu vertretender umstände nicht erbringen können, wird der makeup artist sich nach besten kräften bemühen, einen adäquaten ersatz zu finden. für eventuell entstehende zusatzkosten oder einen möglichen schaden haftet der makeup artist in beiden fällen nicht. 

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bei störung der leistung durch den arbeitgeber gelten folgende pauschalsätze als vereinbart und werden vom auftraggeber übernommen:

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100%   (3 tage vor termin)

75%   (7 tage vor termin)

50%   (14 tage vor termin)

25%   (21 tage vor termin)

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der makeup artist ist berechtigt, einen auftrag fristlos zu kündigen - auch während der laufenden produktion - sollte die im auftrag vereinbarte vorauszahlung nicht rechzeitig und in voller höhe geleistet worden sein. er ist ebenso berechtigt, vom auftrag zurückzutreten, sollte sich der termin zeitlich verschieben. sollte keine vorauszahlung vereinbart worden sein ist diese klausel nichtig.

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testshooting

für sogenannte testshootings gelten folgende besonderheiten: sofern der makeup artist für seine mitwirkung an einem testshooting kein oder nur geringes honorar erhält, die im rahmen des testshootings entstandenen fotografien etc. später zu anderen zwecken eingesetzt werden (werbung), steht dem makeup artist ein zusätzlich angemessenes honorar zu. die angemessenheit des honorars orientiert sich an dem für die nutzung üblicherweise gezahlten künstlerhonorars und an dem erzielten verwertungserlös des auftraggebers.

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haftung

der makeup artist übernimmt keine haftung für dritten zugefügte personen- und körperschäden und auch nicht für schäden, die aus der verletzung einer für das vertragsverhältnis wesentlichen hauptleistungspflicht herrühren - sofern sie nicht auf grobe fahrlässigkeit oder vorsätzliches handeln beruhen. der makeup artist übernimmt keine haftung für mögliche allergische reaktionen, die während oder nach der dienstleistung durch die verwendeten produkte auftreten.

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namensnennung

der makeup artist hat anspruch darauf, bei der verwendung seines werkes (einschliesslich testshootings und editorials) als urheber genannt zu werden.

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verwendung von bildmaterial

der makeup artist ist berechtigt, die fotografien, filme, analoge und digitale datenträger bzw. abzüge und kopien davon, für deren herstellung er seine tätigkeit erbracht hat, zur eigenwerbung zu nutzen, d.h. insbesondere auch in form einer aussendung bzw. im internet zu veröffentlichen oder als arbeitsprobe vorzuzeigen. für diesen fall steht der auftraggeber auch dafür ein, dass das abgebildete fotomodell (-modelle) mit der nutzung durch den makeup artist einverstanden ist/sind.

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urheberrecht

alle inhalte und werke auf diesen seiten unterliegen dem urheberrecht. sie benötigen im falle einer vervielfältigung, bearbeitung, verbreitung und art der verwertung eine schriftliche zustimmung des jeweiligen autors/erstellers.  ein download oder eine kopie dieser seite ist nur für den privaten und damit nicht kommerziellen gebrauch gestattet. bei bekanntwerden etwaiger rechtsverletzungen werden inhalte umgehend entfernt.

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salvatorische klausel

nebenabreden oder von diesen bedinungen abweichende vereinbarungen bedürfen der schriftform. wird eine bestimmung des vertrages oder dieser vertragsbedingung unwirksam, berührt dies nicht die wirksamkeit der übrigen bedingungen und des vertrages. anstelle einer unwirksamen bestimmung gilt das als vereinbart, was dem angestrebten zweck möglichst nahe kommt. entsprechendes gilt für die ausfüllung von vertragslücken.

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maika bernegger

bächlegatterweg 13

fl-9495 triesen

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0793926765

info@maikabernegger.li

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